Garantierte Kostentransparenz

KEINE GRUNDGEBÜHR, KEINE ZUSÄTZLICHEN INKASSOKOSTEN

Mehr Liquidität für Sie

LASSEN SIE DAS GELD VON UNS EINHOLEN, DAS IHNEN ZUSTEHT

Wir entlasten Sie

ALLE LÄSTIGEN KOMMUNIKATIONSMASSNAHMEN ÜBERNEHMEN WIR FÜR SIE

Jede Art von Forderung kann durchgesetzt werden

Der Rechtsgrund für die Forderung (Kaufvertrag, Liefervertrag, Dienstleistungsvertrag, Werkvertrag…) ist zunächst zweitrangig. Im reinen Forderungsmanagementbereich werden in erster Linie unbestrittene und/oder klare Forderungen durchgesetzt, denen keine Einwendung oder Einreden entgegenstehen.

Sollte der Schuldner die Forderung nicht akzeptieren und dagegen etwas vorbringen, so kann unser Team Sie anwaltlich beraten und die Angelegenheit rechtlich prüfen. Wir geben Ihnen eine rechtliche Einschätzung und teilen Ihnen Ihre wahrscheinlichen Erfolgsaussichten und den besten Weg zur Durchsetzung mit.

So kommen Sie zu Ihrem Geld

Mit unserer mehr als 25 Jahre erfolgreich arbeitenden Inkassoabteilung sind wir in allen Stadien des Inkassoverfahrens erfolgreich zu Hause. Uns geht es nicht nur um die erfolgreiche Titulierung Ihres Zahlungsanspruchs gegenüber säumigen Schuldnern. Genauso wichtig ist uns die Durchsetzung der titulierten Forderung nach Abschluss des gerichtlichen Mahn- bzw. Klagverfahrens, damit Sie ihr Geld bekommen. Wir erledigen alle Stadien des Inkassoverfahrens transparent und schnell. Das Inkassoverfahren gliedert sich in folgende Stadien auf:

1. Aufforderungsschreiben
2. Inkassomahnung
3. Gerichtliches Mahnverfahren
4. Zwangsvollstreckung

„Im Gegensatz zu Inkassounternehmen haben die Anwälte von WB&P die Zulassung, vor allen Gerichten aufzutreten und können so die Angelegenheiten ihrer Mandanten in jedem Fall weiterverfolgen.“

D. Pattil – einer von vielen zufriedenen Mandanten

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Das Inkassoverfahren gliedert sich in folgende Stadien auf:

1

Aufforderungsschreiben

Nach Übergabe des Einziehungsmandates, welches auch bequem online erfolgen kann, verschicken wir in der Regel noch am selben Tag, an dem Sie uns den Fall übergeben haben, ein erstes Aufforderungsschreiben an den Schuldner. Dieser erhält daher bereits kurz nach Ausbleiben der ersten Zahlungsfrist Post. Dies ist ein häufig erfolgreicher Weckruf für den Schuldner, der bereits erste Zahlungseingänge ermöglichen kann.

Hierbei prüfen wir in der Regel auch die Vollständigkeit der Rechnung und die Verzugsvoraussetzungen, um später ein eventuell notwendiges gerichtliches Verfahren erfolgreich durchführen zu können.

2

Inkassomahnung

In der Regel 14 Tage nach dem ersten Anschreiben an den Schuldner erhält dieser bei Ausbleiben einer Reaktion ein zweites Mahnbeschreiben, in dem wir gerichtliche Maßnahmen und damit weitere Kosten für ihn androhen und damit die Ernsthaftigkeit des Forderungseinzugs betonen.

Sofern der Schuldner von hier aus bekannt ist oder Telefonkontaktdaten vorliegen, kann in diesem Verfahrensstadium auch ein professionelles Telefoninkasso durchgeführt werden, um den Schuldner durch persönliche Ansprache zur Zahlung zu bewegen. Häufig führt dies zu einer konkreten Zahlungsvereinbarung, in dem geeignete Zahlungslösungen besprochen werden können, um die Angelegenheit ohne weiteren gerichtlichen Aufwand aus der Welt zu schaffen.

3

Gerichtliches Mahnverfahren

Wir übernehmen für Sie die Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens und stellen den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides beim zuständigen Amtsgericht. Dies erfolgt im automatisierten Mahnverfahren, sodass der Antrag auf Erlass des Mahnbescheides am gleichen Tag noch bei Gericht eingeht und dort bearbeitet werden kann. Hierdurch sorgen wir dafür, dass Ihre Anspruchsabwicklung abgesichert wird und etwaige Verjährungsfristen gehemmt werden.

Dies ist der erste Schritt für die Erlangung eines Titels, mit dem die Forderung dann im Vollstreckungsbescheidverfahren abgesichert ist. Die Regelverjährung beträgt sodann 30 Jahre, sodass ausreichend Zeit ist, den Titel zu realisieren. Um das Kostenrisiko für Sie zu senken prüfen wir, ob bereits Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Schuldner durchgeführt sind und arbeiten auch mit Auskunfteien über die Bonität des Schuldners zusammen.

Sofern der Schuldner gegen den Mahnbescheid keinen Widerspruch einlegt, ergeht der Vollstreckungsbescheid, aus dem sodann die Forderung beigetrieben werden kann. Falls der Schuldner sich gegen den Mahnbescheid wehrt und Widerspruch einlegt, geben wir den Vorgang an die spezialisierten Anwälte in unserer Kanzlei weiter, die dann für eine kompetente und schnelle Durchsetzung des Titels im gerichtlichen Verfahren sorgen.

4

Zwangsvollstreckung

Sofern die Forderung dann durch Vollstreckungsbescheid oder Gerichtsurteil tituliert ist, kümmern wir uns um die Durchsetzung Ihrer Forderung. Unsere Mitarbeiter sind durch ständige Fortbildung und jahrelange berufliche Tätigkeit in diesem Bereich spezialisiert und sind mit allen Details der Zwangsvollstreckung vertraut. Wir prüfen von Anfang an die auf den einzelnen Schuldner bestmöglich zugeschnittene Vollstreckungsmöglichkeit und sorgen dafür, dass die Vermögenswerte des Schuldners möglichst effektiv aufgedeckt werden können. Dies betrifft Vollstreckungsmaßnahmen durch Gerichtsvollzieher, Lohnpfändungen, Kontenpfändungen, Immobiliarvollstreckungen, Pfändungen von Steuererstattungsansprüchen oder Lebensversicherungsguthaben. Wir führen kein standardisiertes Vollstreckungsverfahren durch, das dann mit Abgabe der Vermögensauskunft endet. Vielmehr versuchen wir auch nach Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und den hieraus gewonnenen Informationen noch Druck auf den Schuldner aufzubauen.

Des Weiteren befassen wir uns mit Recherchen zu der Frage, ob der Schuldner beispielsweise abgetaucht ist und bedienen uns der Register (u. a.) Insolvenzbekanntmachungen, Schuldnerverzeichnis der örtlichen Amtsgerichte, Gewerbeauskunft, Handelsregister und Grundbuch. Hierbei haben wir selbstverständlich auch die Kosten im Auge, sodass wir Vollstreckungsmaßnahmen nur ausbringen, sofern dies ansatzweise wirtschaftlichen Erfolg haben kann.

+

Die Abrechnung des Einzelmandates erfolgt in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, sodass wir vor Einleitung der Maßnahmen zumindest die in unserer Kanzlei entstehenden Kosten kalkulieren können. Hinzu kommen ggf. noch Gerichts- bzw. Gerichtsvollzieherkosten. Selbstverständlich können wir auch Honorarabsprachen bezüglich individueller Paketlösungen treffen, die speziell auf Ihr Unternehmen und die dortigen Anforderungen maßgeschneidert sind.

Im Rahmen der Zwangsvollstreckung sind wir nicht nur in Deutschland aktiv, sondern sind auch in der Lage über das Zwangsvollstreckungsnetzwerk unserer Kooperationspartner im Rahmen der Advoselect EWIV Anwaltsvereinigung Zwangsvollstreckung effektiv durch deutschsprachige Partnerkanzleien umzusetzen. Auch dies geschieht in einem vorher abgesprochenen Kostenrahmen, sodass auch Zugriff auf Immobilien im Ausland oder dortige Vermögenswerte möglich ist.